FAQs zur Tierkrankenversicherung

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Alternativ können Sie uns die Rechnungen auch (eingescannt oder abfotografiert) per E-Mail senden: tierarztrechnung@barmenia.de

Direktabrechnung:
Wenn Sie wünschen, rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik ab.

Nein. Sie beantworten lediglich eine Gesundheitsfrage und bestätigen, dass Ihr Tier die Voraussetzungen erfüllt.

Nein, sofern die Gesundheitsprüfung nicht bestanden wird, kann das Tier leider nicht im gewünschten Tarif versichert werden.

Aber vielleicht kommt ein anderer Tarif in Frage? Sprechen Sie uns an!

Ja. Ihr Tier muss bei Abschluss des Vertrages mindestens 8 Wochen alt sein und darf noch keine 10 Jahre alt sein. Besteht der Versicherungsschutz, kann ihr Tier bis zu seinem Lebensende versichert bleiben.

Ob Yorkshire Terrier oder Border Collie – die Tier-Krankenversicherung ist für alle Hunderassen da. Wir unterscheiden in der Beitragsberechnung bei Hunden zwischen 3 verschiedenen Beitragsklassen. Bei Katzen gibt es keine Unterscheidungen.

Sie entscheiden selbst, wem Sie Ihr Tier anvertrauen. Sie können Ihren Tierarzt oder die Tierklinik frei wählen. Wenn der Tierarzt/die Tierklinik zustimmt, können wir auch direkt mit diesem abrechnen.

Unter ambulante Behandlungskosten sind Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu verstehen, die nicht unter den Operationsbegriff fallen oder im Rahmen einer Operation angefallen sind (z. B. Kosten für die konservative Behandlung eines Rückleidens des versicherten Tieres).

Vorsorgeleistungen (kurz „Vorsorge“) sind zielgerichtete Gesundheitsleistungen für das versicherte Tier, ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. vorsorgliche Wurmkur oder Kosten für eine Impfung).

Ausgeschlossen sind alle Krankheiten, die bei Antragsstellung bekannt waren. Für bei Antragsstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetische bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen des versicherten Umfangs grundsätzlich Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie diesbezüglich jedoch auch die Regelungen zu den Wartezeiten!

Ein trächtiges Tier ist versicherbar, da es sich hierbei um keine Krankheit handelt. Der Versicherungsschutz für Behandlungen (auch veterinärmedizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen) und/oder Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt in der Tier-Krankenversicherung 30 Tage nach Vertragsbeginn. Dieser Versicherungsschutz ist für jedes versicherte Tier begrenzt auf einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.

Versicherungsschutz besteht hierfür nur im Rahmen der Vorsorgeleistungen der Tierkrankenversicherung in der Produktlinie Top oder Premium.

Falls Sie nicht genau wissen, wie alt Ihr Tier ist – zum Beispiel, weil es aus dem Tierschutz kommt – geben Sie beim Vertragsabschluss einfach das Datum an, welches der Tierarzt geschätzt hat. In der Regel finden Sie das Datum auf dem Impfpass Ihres Tieres.

Nein. Wir bieten keinen Nachlass auf Verträge mit mehreren Tieren an.

Ja! Es gibt allgemeine und besondere Wartezeiten.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage. Für Vorsorgeleistungen gelten keine Wartezeiten.

Besondere Wartezeiten gelten darüber hinaus für folgende bestimmte Erkrankungen/Leistungen:

6 Monate Wartezeit bei:

  • Kosten für Kastration/Sterilisation aufgrund gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankung
  • Entropium
  • Nabelbruch

18 Monate Wartezeit bei jeweils einmaliger Leistung bei/für:

  • Ektropium
  • Ellbogengelenksdysplasie (ED)
  • Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae
  • Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Isolierter Processus Anconaeus (IPA)
  • Kryptorchismus
  • Patellaluxation
  • Radius Curvus
  • Kostenzuschuss für Prothesen (einmalig bis 500 EUR)

Wartezeiten bei Unfällen:
Die Wartezeit bei Unfällen entfällt. Ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres nach sich zieht. Als Unfall gilt auch die Aufnahme von Gift- und Schadködern.

Ja, es gibt bei Hunden und Katzen spezielle Krankheitsausschlüsse. Ausgeschlossen sind das sog. „Brachycephale Syndrom“ (z. B. zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf, zu geringer Durchmesser der Luftröhre) sowie Behandlungen oder Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen (also ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden).

Weitere Ausschlüsse für rassespezifische Erkrankungen gibt es nicht.

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